Der Gesetzgeber definiert für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen über die Anlagenverordnung (AwSV / VAwS) eine Reihe von Pflichten für den Betreiber wie die Anzeige-, Prüf- und Kennzeichnungspflicht.
Hiervon sind alle Anlagenbetreiber vom Privathausbesitzer mit Heizölverbraucheranlage bis hin zu Großkonzern betroffen.
Unser Team verfügt über Sachverständige, die nach § 16 VAwS (Nds.) / § 53 AwSV bei der Gesellschaft zum Schutz von Boden, Wasser und Luft mbh (GZS) bestellt sind.

Unsere Leistungen:
- Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 17 VAwS (Nds.) / § 47 AwSV für Industrie-, Gewerbebetriebe sowie im privaten Bereich
- Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zur Feststellung der Eignung von Anlagenausführungen für Neubauvorhaben und Anlagensanierungen
- Gutachterliche Stellungnahmen zur Beurteilung von Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung an LAU und HBV-Anlagen
- Gutachterliche Stellungnahmen zur Klärung der Ursache nach Eintritt eines Schadenereignisses
- Schulung und Überwachung von WHG-Fachbetrieben
Die Prüftätigkeiten umfassen Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU) und Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV) sowie die ggf. zugehörigen Rückhaltesysteme wie z.B. Abscheideranlagen.
Beispiele für unsere Prüftätigkeit an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
- Tanklager, Fass- und Gebindelager
- Tankstellen
- Anlagen zum intermodalen Umschlag
- Umschlaganlagen für Schüttgüter wie z.B. Dünger, Abfälle
- Entleer- und Befüllstellen für Treibstoffe
- Lackieranlagen, KTL-Anlagen
- Pressenanlagen
- Hydraulisch getriebene Aufzüge und Hebebühnen
- Spritz- und Druckgießmaschinen
- Spanabhebende Maschinen
- Heizölverbraucheranlagen, Heizöltanks
- Biogasanlagen
- Landwirtschaftliche Anlagen
- Produktionsanlagen in der Lebensmittelindustrie
- Produktionsanlagen der chemischen Industrie
- Produktionsanlagen der Baustoffindustrie
- Galvanikanlagen
- Gießereien
- Kälteanlagen
- Kraftwerksanlagen, Umspannwerke
- Windparks
- Blockheizkraftwerke
- Anlagen zur Nutzung von Geothermie
- Löschwasserrückhalteeinrichtungen
Kontakt:
info@ibis-umwelttechnik.de