Abfallrecht

Abfall
Priorität der Abfallpolitik ist es, Abfälle möglichst zu reduzieren, vermeiden und zu verwerten – Ziel: natürliche Ressourcen schützen.

Das mittelfristige Ziel ist es, soweit möglich, alle Siedlungsabfälle umweltschonend zu verwerten. Neben technischen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bedarf es auch rechtliche Weichenstellungen.

Mit Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) seit dem 01. Juni 2012 ergeben sich diverse Vorschriften/Änderungen für Betreiber, die mit Abfällen (je nach Mengenschwelle) in Berührung kommen.

Unsere Dienstleistung:

  • Stellung eines Betriebsbeauftragten für Abfallwirtschaft
  • Überwachung der Entsorgungswege
    • Von der Entstehung/Anlieferung bis zur Verwertung/Beseitigung
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
    • Im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
  • Aufklärung von Mitarbeitern
    • Über mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen
  • Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung
  • Erstellung von Entsorgungskonzepten
  • Unterstützung bei der Optimierung von Prozessen / Verfahren im Hinblick auf die nachgeschaltete Verwertung und Beseitigung von Reststoffen
  • Erstellung von Jahresberichten / Abfallbilanzen
    • Über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung (§ 60 KrWG Abs. 2)

Kontakt:

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